Sie fragen sich, wie Sie mit einer logopädischen Behandlung starten können und welche Kosten Ihnen entsehen?
Diese Seite gibt Ihnen Aufschluss darüber.



Sie möchten wissen, bei welchen Beschwerden ich helfen kann? 

Wie erhalte ich logopädische Leistungen?

Für eine Beratung, Diagnostik oder Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung für Logopädie. 
Diese wird von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausgestellt, zum Beispiel von: 

  • Kinderärzten
  • Allgemeinmedizinern
  • HNO-Ärzten
  • Neurologen
  • Zahnärzten
  • Kieferorthopäden

Wichtiger Hinweis: 

 Bitte beachten Sie, dass die Verordnung 28 Tage gültig ist. 

Welche Kosten erwarten mich? 

 Die Logopädie gehört, zusammen mit der Physio- und Ergotherapie, zu den Heilmitteln. 
Für diese gelten spezielle Regelungen bzgl. der Kostenübernahmen, über die ich Ihnen hier einen kurzen Überblick geben möchte. Häufig  hilft auch ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse vor der Behandlung um Rückfragen zu klären. 

Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre

 Die Kosten werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Ab 18 Jahren 

Es ist ein Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten sowie eine Rezeptgebühr von 10 € zu zahlen.  In individuellen Fällen ist eine Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkassen möglich. 

Privatversicherte 

Im Falle einer privaten Krankenversicherung ist individuell mit der Versicherung zu klären, ob die Kosten für die Therapie vollständig übernommen werden. Auch hier ist eine Abklärung vorab ratsam.